... für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach. Der Richter ist sichtlich ergriffen:
"Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!"
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt der abscheulichen Tat nach und fordert die Höchststrafe. Der Richter nickt:
"Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt."
Da meldet sich der Schöffe:
"Aber Herr Richter, Sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!"
Der Richter:
"Tja, da haben Sie auch wieder recht!"
"Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!"
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt der abscheulichen Tat nach und fordert die Höchststrafe. Der Richter nickt:
"Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt."
Da meldet sich der Schöffe:
"Aber Herr Richter, Sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!"
Der Richter:
"Tja, da haben Sie auch wieder recht!"